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   OLG Köln, 31.03.1980 - 3 Ss 243/80   

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OLG Köln, 31.03.1980 - 3 Ss 243/80 (https://dejure.org/1980,5895)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.1980 - 3 Ss 243/80 (https://dejure.org/1980,5895)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 1980 - 3 Ss 243/80 (https://dejure.org/1980,5895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 59, 452
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 82 B/05

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb

    aa) Hat der Betroffene Entschuldigungsgründe für sein Nichterscheinen vor dem Hauptverhandlungstermin mitgeteilt oder liegen Anhaltspunkte für ein entschuldigtes Ausbleiben des Betroffenen vor, muss das Urteil diese anführen, sich mit ihnen auseinandersetzen und erkennen lassen, warum das Gericht den vorgebrachten bzw. ersichtlichen Gründen die Anerkennung als ausreichende Entschuldigung versagt hat (OLG Düsseldorf VRS 59, 143; 74, 284; 77, 295; OLG Köln VRS 59, 452; BayObLG VRS 61, 48; OLG Hamm VRS 93, 452; MDR 1997, 286; OLG Koblenz VRS 66, 368; VRS 68, 227).

    Anderenfalls kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht beurteilen, ob der Bußgeldrichter die für eine rechtlich erlaubte Abwesenheit des Betroffenen anzuführenden Gesichtspunkte vollständig und rechtsfehlerfrei gewürdigt hat (vgl. OLG Koblenz VRS 68, 227; OLG Köln VRS 59, 452; OLG Düsseldorf VRS 64, 276).

  • OLG Bamberg, 12.09.2006 - 3 Ss OWi 1140/06

    Anforderungen an die Feststellung in einem Verwerfungsurteil; Schuldhafte

    Der Mangel einer hinreichenden Begründung wäre allerdings unschädlich, wenn das Rechtsbeschwerdegericht feststellen könnte, dass die vorgebrachten Entschuldigungsgründe offensichtlich ungeeignet waren, das Fernbleiben des Betroffenen zu entschuldigen, da dann das Verwerfungsurteil nicht auf dem Mangel der Begründung beruhen könnte (OLG Köln VRS 59, 452/453).
  • OLG Jena, 10.12.1997 - 1 Ss 293/97

    Bitte um Befreiung vom persönlichen Erscheinen im Termin auf Grund beruflicher

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  • OLG Köln, 09.12.1980 - 1 Ss 926/80

    Entschuldigung des Angeklagten für seine Abwesenheit ; Nichterscheinen zum

    Bei der Entscheidung, ob gleichwohl ausnahmsweise eine Entschuldigung genügt, ist im Einzelfall jeweils die Bedeutung der zu erledigenden Geschäfte nach Wichtigkeit, Dringlichkeit, Unaufschiebbarkeit einerseits und die öffentlich-rechtliche Pflicht zum Erscheinen andererseits abzuwägen (OLG Köln Ss 1014/78 v. 12.12.1978, Ss 354/79 v. 24.7.1979; 3 Ss 243/80 v. 31.3.1980 u.a.).
  • AG Schmallenberg, 15.02.2022 - 6 OWi 3/21
    Dabei gilt die Regel, dass die Pflicht, zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Gericht zu erscheinen, grundsätzlich der Regelung privater oder beruflicher Angelegenheiten vorgeht (OLG Hamm Beschl. vom 4.11.2015 - 1 RBs 162/12 = BeckRS 2015, 20270; BayObLG VRS 61, 48; OLG Hamm VRS 39, 208; MDR 1962, 326; OLG Koblenz DAR 1974, 221; OLG Köln VRS 59, 452).
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